Die (umstrittene) geplante Maßnahme der Erweiterung des ärztlichen Vorbehaltstätigkeitsbereiches um komplementärmedizinische Maßnahmen wurde zurückgenommen. Novelliert wurden schlussendlich die Themen Notfallmedizin, Anstellungsmöglichkeiten von Ärztinnen und Ärzten und die ärztliche Begleitung von Sterbenden.
Folgende Maßnahmen bzw. Punkte sind schlussendlich novelliert worden: